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ferdinand

 

Dokumentation zum Tod unseres Sohnes Ferdinand
geb. am 18.11.1980
Schienbeinbruch am 16.02.1991
gehirntot am 24.02.1991
verstorben an „Meningitis bakteriell“ offiziell angeblich am 01.03.1991

 

Ferdinand (10) war ein kerngesundes, sportliches und lebenslustiges Kind, bis er sich beim Skifahren das Schienbein brach. Von diesem Zeitpunkt an begann das Leiden und grausame Sterben unseres Sohnes. Als Eltern wollten wir genau wissen, was in 14 Tagen ärztlicher Behandlung tatsächlich geschehen ist. Ferdinand starb an einer fortgeschrittenen bakteriellen Infektion, keiner viralen Infektion. Kausal und tödlich war eine Sepsis (Blutvergiftung) ausgehend vom falsch behandelten Schienbeinbruch unter dem geschlossenen Oberschenkelgehgips. Durch nicht indizierte Gehübungen wurde der Bruch bei der Behandlung massiv verschoben. Als Todesursache wurden dokumentiert: „Meningitis (bakteriell), Hirnstammeinklemmung bei generalisiertem Hirnödem“, weitere wesentliche Krankheiten: „Tibiakopffraktur“. Eine übertragbare Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wurde ebenfalls angekreuzt – eine ansteckende Seuche, wie vom Gesundheitsamt vorgegeben, lag tatsächlich nicht vor! Die Gehirntodfeststellung (EKG / EEG) erfolgte nicht vorschriftsmäßig. Der offizielle Todeszeitpunkt ist zweifelhaft, die Todesbescheinigung falsch ausgestellt.

 

Nach 16 Jahren Suche nach der Wahrheit und den tatsächlichen Todesumständen durch uns Eltern, erbrachten eine unvorstellbare Vorgehensweise aller an der Rettungskette vom Skiunfall bis zum Tod von Ferdinand beteiligten Personen. Lügen, Schweigen, falsche Alibis, Bagatellisierung, Überheblichkeit, Widersprüche, Schutzbehauptungen, Halbwahrheiten, Verschleierungen, Fälschungen, Zeitverschiebungen, verschwundene Original-Krankenunterlagen, nachträglich erstellte Arzt-Dokumente, falsche Personalien sind erdrückende Beweismittel. Nachweislich war es kein schicksalhafter Verlauf, keine Verkettung unglücklicher Umstände und auch kein „natürlicher Tod“. Vielmehr besteht objektiv der erhärtete Verdacht eines raffinierten, fast spurlosen Tötungsdeliktes an unserem Sohn Ferdinand, begangen durch einen Arzt / Notarzt. Das Tötungsdelikt wurde bewusst vertuscht mit einer gefälschten Todesbescheinigung, in der wider besseres Wissen „natürlicher Tod“ dokumentiert wurde. Mit diesem Vorgehen wurden sofortige staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den beschuldigten Notarzt und Arztkollegen nicht tatsächlich verfolgt. Der wahrheitsgemäße gesamte Sachverhalt blieb uns Eltern lange verborgen. Unser elterliches Vertrauen wurde unbeschreiblich missbraucht. Die nicht unerheblichen Kosten der Tataufklärung gingen zu unseren Lasten.

 

Wir wissen, dass wir unseren geliebten Sohn Ferdinand nicht mehr zurückbekommen. Aber auch Ferdinand war Bürger der BRD und ihm und uns Eltern sind bestimmte Rechte zu gewähren. Es besteht der Verdacht der Verletzung der Menschenrechte gegenüber Ferdinand und uns Eltern im Rechts- und Sozialstaat BRD und Freistaat Bayern. 16 Jahre lang wurden wir um jedes Recht ohne Hilfe und ohne Opferschutz gebracht. Ferdinand wurde die Menschenwürde genommen. Im Medizinbereich besteht beim Opfer Ferdinand eine nicht hinnehmbare rechtliche Grauzone, ein absolut rechtsfreier Raum. Der gesamte Sachverhalt wurde nie ausführlich und gründlich ermittelt. 2007 haben wir eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht. Unabhängig vom Strafverfahren wurde Antrag auf Entzug der ärztlichen Approbation für den Arzt / Notarzt gestellt (2007). Antrag auf Wiederaufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, öffentliche Anklage und Prozess wurde mit einer 40-seitigen Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde gestellt (2007). Das Strafverfahren wegen Verdachts eines Tötungsdeliktes wird derzeit von derselben Staatsanwaltschaft erneut geprüft.